Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen stehen für alle, auch für künftige Aufträge. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller die Bedingungen im vollen Umfang an. Sie sind Bestandteil des Kauf- bzw. Liefervertrages. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die zu vorliegenden Bedingungen im Widerspruch stehen, gelten ohne unsere schriftliche Erklärung als nicht anerkannt. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Für jeden Kaufvertrag gilt unter Ausschluss ausländischen Rechtes, deutsches Recht.
Preise
Die Preise sind freibleibend. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk Bad Waldsee.
Der Versand
Erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe an den Empfänger, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes geht die Gefahr auf jeden Fall auf den Besteller über, auch wenn wir die Versandkosten oder die Anfuhr übernommen haben.
Zahlung
Die Zahlungsbedingungen weisen wir auf der Rechnung gesondert aus.Der Rechnungsbetrag ist zu den angegebenen Zahlungsfristen ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen fällig. Skontoabzug, soweit auf der Rechnung vereinbart, ist ausnahmslos nur unter der Voraussetzung statthaft, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Der Lieferung gleich gilt auch die gemeldete Versandbereitschaft. Bei Zielüberschreitungen, also bei Zahlungseingängen später als auf der Rechnung vereinbart, werden Zinsen bis in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bank-Zinssatz berechnet. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Einreichers. Ein Skonto wird für Wechselzahlungen nicht gewährt. Unberechtigte Skontoabzüge fordern wir zurück.
Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch unserer künftigentstehenden Forderungen unser Eigentum, solange das Konto einschl. der Wechselverpflichtungen nicht ausgeglichen ist. Der Käufer hat gegen uns nach Wahl einen (schuldrechtlichen) Anspruch auf Freigabe (Übereignung) voll bezahlter Lieferungen, wenn die verbleibende durch Eigentumsvorbehalt gewährte Sicherung die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt. Die Gegenstände dürfen nur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterveräußert oder verarbeitet werden. Bei einer Bearbeitung oder Verarbeitung gilt als ausdrücklich vereinbart, dass die dadurch hergestellte neue Sache für uns hergestellt wird.
Wird die Ware allein nach Bearbeitung oder Verarbeitung weiterveräußert, so steht die daraus entstehende Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer Gesamtforderung uns zu. Der Käufer tritt schon jetzt diese zukünftigen Forderungen an uns ab und verpflichtet sich, etwa an ihn geleistete Zahlungen an uns abzuführen. Werden die gelieferten Gegenstände mit anderen beweglichen Sachen derart verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer neuen einheitlichen Sache werden, so überträgt der Käufer uns schon jetzt das quotenmäßige Eigentum an der neuen Sache, die der Käufer für uns in Verwaltung nimmt. Wird die neue Sache weiterveräußert, so finden die für die Weiterveräußerung der gelieferten Gegenstände geltenden Bestimmunen entsprechende Anwendung. Der Käufer ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über den Bestand, die evtl. Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Liefergegenstände zu erteilen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände ist unzulässig. Zu treuen Händen übergebene Anhängerbriefe und Betriebserlaubnisse dürfen Dritten gegenüber zum Zwecke der Sicherungsübereignung nicht verwendet werden. Für Sicherungsübereignungen übergebene Dokumente ändern die Eigentumsverhältnisse nicht. Pfändungen und jede andere Gefährdung unseres Eigentums sind uns unverzüglich mitzuteilen. Eine Inbesitznahme und Rücknahme der mit Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch uns stellt weder eine Verletzung des Hausrechts noch eine verbotene Eigenmacht dar und gilt keinesfalls als Rücktritt vom Vertrag, sondern erfolgt lediglich zunächst zur Sicherung unserer Ansprüche. In keinem Falle kann eingewandt werden dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes dienen müsse.
Lieferung
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen für vorangegangene Lieferungen gibt uns das Recht, vom Vertrag für noch nicht erfüllte Geschäfte ganz oder teilweise zurückzutreten.
Auftragsbestätigungen
Die AB werden stets unter dem Vorbehalt der einwandfreien Bonität des Käufers erteilt. Falls eine von uns eingeholte Auskunft über den Besteller nicht genügt, sind wir auch nach erfolgter Annahme noch berechtigt, Zahlungen gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Bestellung im Auftrag oder für die Rechnung an Dritte übernimmt der Besteller als Vermittler die Selbstschuldnerhaftung. Für Sonderanfertigungen (sogen. Ungängige Teile) besteht seitens des Bestellers in jedem Falle Abnahmeverpflichtung. Ist ein bestimmtes Fabrikat- bei Handelsware- nicht vorgeschrieben, liefern wir nach unserer Wahl.
Garantie
Leisten wir nur dem Abnehmer gegenüber. Die Garantie beginnt mit dem Versandtage und erlischt, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, mit der gesetzlichen Gewährfrist § 477 BGB. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auf Zukaufteile leisten wir zeitlich nur die gleiche Garantie wie unsere Vorlieferanten.
Reklamationen
Müssen innerhalb 8 Tagen nach Auskunft schriftlich geltend gemacht werden. Reklamierte Teile müssen uns zur Begutachtung vorgelegt werden. Für solche Waren, die nachweislich fehlerhaft von uns geliefert worden sind, leisten wir gegen frachtfreie Rückgabe baldigst kostenlosen Ersatz. Bei mangelhafter Ware, haben wir als Hersteller oder Lieferant das Recht auf Nachbesserung bzw. Beseitigung der Mängel, eine Mängelbeseitigung durch dritte oder Fremdfirmen bedarf stets unserer schriftlichen Zustimmung.
Umtausch und Rücknahme
Falls Waren, die falsch bestellt und von uns laut Ihrem Auftrag ausgeliefert wurden umgetauscht oder zurückgenommen werden müssen, wird von uns für Fracht und Arbeitslohn ein Kostensatz von 10% des Waren-Netto-Wertes in Rechnung gestellt. Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich, der Käufer erhält eine Gutschrift in Höhe des jeweiligen Betrages.
Betriebsstörungen
Werden durch Betriebsstörungen bei uns oder einem unserer Unterlieferanten, hervorgerufen durch Streiks, Aussperrungen, Arbeitsmangel, Rohmaterialmangel usw. oder durch Ereignisse irgendwelcher Art, die zu vermeiden nicht in unsrer Macht liegen, Verzögerungen in der Auslieferung der bestellten Ware verursacht, sind wir berechtigt, zugesagte Lieferfristen entsprechend zu verlängern.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile BAD WALDSEE